Baumkontrolle
Unschätzbar der Wert und die Schönheit eines Baumes im Garten. Doch als Baumeigentümer sind Sie dazu verpflichtet für die Verkehrssicherheit Ihres Baumes zu sorgen. Diese Rechtspflicht geht aus § 823, Abs. 1, BGB hervor. Eine fachliche Baumkontrolle bewahrt Sie als auch Dritte vor einem bösen Eklat.
Doch Baumkontrolle ist so viel mehr als das Aufdecken von Schadmerkmalen und Festsetzen von Maßnahmen. Eine regelmäßige Baumkontrolle trägt dazu bei, dass sich Ihr Baum auch in urbanen und engen Räumen entfalten kann, ohne zur Gefahr zu werden. Notwendige Schnittmaßnahmen frühzeitig erkennen und somit große Astungswunden vermeiden – Fassaden, Leitungen und Beleuchtungen mit vorausschauenden Maßnahmen freihalten. Gut durchgeführt trägt die Baumkontrolle zu einer langen und gesunden Standzeit Ihres Baumes bei!
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66271 Kleinblittersdorf
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Sa. - So.: geschlossen
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